Kündigungsfrist

Aus dem LTE Lexikon & Glossar von lte-abc.de

Die Kündigungsfrist gibt den Zeitraum an, der zwischen der Aussprache der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung eines Vertragsverhältnisses liegen muss, damit das Vertragsverhältnis rechtswirksam beendet werden kann. Hat ein Vertrag zum Beispiel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten, muss die Kündigung spätestens zum Ende des 21 Monats ausgesprochen werden. Eine Kündigung nach dem Stichtag der Frist führt in der Regel zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages (oft um eine weitere Mindestvertragslaufzeit), der dann wieder mit neuer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Eine Kündigungsfrist wird in der Regel für Verträge vereinbart die eine unbefristete Laufzeit haben. Das ist zum Beispiel bei Mietverträgen der Fall, bei denen die Kündigungsfrist sogar abhängig von der bisherigen Laufzeit des Vertrages sein kann. Auch bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit und automatischer Verlängerung der Laufzeit (z.B. LTE Tarife) wird oft eine Kündigungsfrist vereinbart. Versäumt man diese Frist, kann eventuell eine weitere lange Mindestlaufzeit auf einen zukommen. Bei Veträgen ohne Mindestlaufzeit wird oft zusätzlich eine Kündigungsfrist vereinbart. Das kommt sozusagen einer Mindestvertragslaufzeit gleich. Nämlich mindestens der Zeit, die die Kündigungsfrist beträgt.


 

 

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