Mindestvertragslaufzeit ( Mindestlaufzeit )

Aus dem LTE Lexikon & Glossar von lte-abc.de

Die Mindestvertragslaufzeit definiert einen Zeitraum den ein Vertrag von beiden Seiten mindestens erfüllt werden muss, bevor er gekündigt werden kann. Gerade bei der Erfüllung von Dienstleisungen, wie zum Beispiel Mobilfunkdiensten, enstehen dem Anbieter meist zu Beginn eines Vertragsverhältnisses höhere Kosten. Um ein Angebot aber vom ersten Moment an günstig anbieten zu können, werden diese Kosten in der Regel über mehrere Monate verteilt. Das heißt: Anfangs macht der Anbieter ein Minusgeschäft. Erst wenn der Kunde länger das Angebot nutzt erwirtschaftet der Anbieter einen Gewinn. Um nun zu verhindern, dass der Kunde vor Erreichen der Gewinnschwelle den Anbieter verlässt, vereinbart man eine Mindestvertragslaufzeit (Mobilfunk i.d.R. 3-24 Monate). In dieser Zeit kann der Vertrag zwar schon gekündigt werden, er muss aber bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden (Leisten und Zahlen).

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich die meisten Verträge automatisch mit einer neuen Laufzeit. Diese kann einen bzw. wenige Monate betragen oder aber auch so lang sein wie die vorherige Mindestlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich zur Mindestlaufzeit muss auch die Kündigungsfrist beachten werden. Wenn die Kündigungsfrist zum Beispiel drei Monate beträgt, muss der Vertrag drei Monate VOR Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beim Anbieter eingegangen sein, wenn man zum Ende der Laufzeit den Vertrag beenden möchte. Ansonsten kann es passieren dass automatisch eine Verlängerung mit neuen Fristen eintritt.


 

 

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